Abschluss (Qualifikation)- Meister.

Trainingszeit- 2 Jahre.

Allgemeine Merkmale der Ausbildungsrichtung

Region Professionelle Aktivität Master in Jugendarbeit umfasst: Lösung komplexer Probleme der Umsetzung der Jugendpolitik in den Bereichen Arbeit, Recht, Politik, Wissenschaft und Bildung, Kultur und Sport, Kommunikation, Gesundheitswesen; Interaktion mit staatlichen und öffentlichen Einrichtungen, öffentlichen Jugend- und Kinderverbänden, mit Arbeitgebern.

Die Udmurt State University ist die einzige höhere Bildungseinrichtung Republik Udmurtien, wo ein zweistufiges Ausbildungsprogramm in Richtung "Organisation der Jugendarbeit" durchgeführt wird - Bachelor- und Masterstudiengänge.

Ziel des Masterstudiums ist es, kompetente und wettbewerbsfähige Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt auszubilden, die in der Lage sind, die wissenschaftlichen, kulturellen, pädagogischen und soziopraktischen Bedürfnisse der Gesellschaft in einem sich dynamisch verändernden sozialen Umfeld zu erfüllen. Die Vorbereitung auf einen Master in der Richtung „Organisation der Jugendarbeit“ zielt auf die Ausbildung allgemeiner kultureller, allgemeiner beruflicher und spezieller Kompetenzen ab.

Zu den Aufgaben der Ausbildung gehört die Ausbildung von Fertigkeiten und Fähigkeiten in folgenden Tätigkeitsbereichen:

  • Entwicklung und Durchführung von Forschungsprogrammen;
  • Identifikation dringender Jugendprobleme, die organisatorische Lösungsansätze erfordern;
  • Anwendung diagnostischer Methoden und Praktiken zur Einholung einer professionellen Meinung zu Jugendfragen, Prüfung von Unterlagen, Gesetzgebungsakten, Projekten zur Organisation der Jugendarbeit
  • Teilnahme an der Entwicklung von Projekten im Bereich der Jugendpolitik
  • Vorträge halten, Kurse zur Organisation der Jugendarbeit leiten
  • Teilnahme an Beratungen zur Organisation der Jugendarbeit.

Die Gegenstände der beruflichen Tätigkeit von Meistern sind soziokulturelle Prozesse im Jugendumfeld, Eigenschaften und Bedingungen der Jugend, ihre Manifestationen in verschiedenen Bereichen der sozialen Aktivität und Interaktion auf der Ebene eines Individuums, einer Gruppe, einer Gesellschaft sowie Wege und Formen des Einflusses auf die Jugend, verschiedene Aspekte ihrer Entwicklung.

Beschreibung des Hauptbildungsprogramms

Das Hauptstudium des Masterstudiums sieht das Studium von Studienzyklen und Studienabschnitten vor.

OOP-Studienzyklen:

  • allgemeiner wissenschaftlicher Zyklus;
  • Berufszyklus.

OOP-Abschnitte:

  • Praktiken und Forschungsarbeiten;
  • abschließende staatliche Zertifizierung.

Jeder Studienzyklus hat einen grundständigen (Pflicht-)Teil und einen variablen (Profil-)Teil, der von der Universität festgelegt wird.

Der variable (Profil-)Teil ermöglicht die Erweiterung und (oder) Vertiefung der durch die Inhalte der grundlegenden (Pflicht-)Fächer (Module) bestimmten Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kompetenzen, ermöglicht dem Studierenden den Erwerb vertiefter Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen für eine erfolgreiche berufliche Tätigkeit und (oder) Ausbildung in der Graduiertenschule.

Die theoretische Ausbildung in der Magistratur umfasst Forschungsarbeiten von Studenten, Workshops, Laborkurse, in denen Computerschulungsprogramme aktiv genutzt werden, Tests, Planspiele, Workshops zu Disziplinen (Modulen) des Basisteils.

Für die Disziplinen (Module) des Basisteils werden praktische Lehrveranstaltungen angeboten, die die Fähigkeiten und Fertigkeiten der Studierenden auf dem Gebiet der Computertechnik in Wissenschaft und Bildung, Organisation bilden wissenschaftliche Forschung im Jugendbereich, mathematische Modellierung sozialer Prozesse im Jugendumfeld, eine umfassende Untersuchung der Stellung junger Menschen in der Gesellschaft, sowie in den Disziplinen (Modulen) des variablen Teils des Masterstudiums - unter Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten Jugendprobleme studieren.

Im Lernprozess festigen die Studierenden ihr Wissen in der Praxis – Pädagogik und Forschung.

Um die Studenten mit den Besonderheiten der Organisation der Jugendarbeit in der Region vertraut zu machen, organisiert die Abschlussabteilung mit Unterstützung des Jugendministeriums der UR thematische Treffen und Meisterkurse mit führenden Spezialisten der Republik - MOU DOD CDPK "Pulse “, BUUR „Republikanisches Zentrum für die Entwicklung der Jugend- und Kinderbewegung“, udmurtischer Republikaner soziale Organisation„Volunteer Agency „Yes!“, Republican Coordinating and Methodological Center „Holidays“, AOUUR „Center for Economic Education of Youth and Entrepreneurship“, MCU HC „Teenager“ AU UR „Republican Business Incubator“, eine interregionale Verschiebung „Wachstum“. gemeinsam mit Universitäten Perm usw.

Trainieren

Gegenwärtig wurde eine Praxisbasis für Studenten in Jugendgemeinschaften am Wohnort, Studium, Arbeit, Freizeit, vorübergehendem Aufenthalt der Jugend, in Verbänden und Organisationen, die die Interessen der Jugend vertreten, in regionalen Exekutivbehörden, Kommunalverwaltungen geschaffen. Die Hauptpartner im Bereich der Organisation der studentischen Praxis sind derzeit das Ministerium für Jugendangelegenheiten der UR, die Verwaltung von Ischewsk, das BU UR "Republikanisches Zentrum "Junge Familie", das BU UR "Zentrum patriotische Erziehung Bürger "Patriot des Vaterlandes", BU UR "Republikanisches Zentrum für Beschäftigungsförderung der Jugend", BU UR "Republikanisches Zentrum für soziale und psychologische Jugendhilfe "Psychologe-Plus" usw.

Möglichkeit zur Teilnahme an regionalen, nationalen und internationalen Veranstaltungen

Für die Durchführung von Forschungsarbeiten wird das Interregionale Zentrum zur Um- und Weiterbildung von Personal im Bereich der Landesjugendpolitik als Basisplattform aktiv genutzt. Das Zentrum ist die einzige Bundesstelle im Föderationskreis Wolga, die Forschungsaktivitäten im Bereich der staatlichen Jugendpolitik durchführt. Die am MRC durchgeführten Forschungsaktivitäten umfassen die Organisation und Durchführung von wissenschaftlicher Forschung, wissenschaftlicher, methodischer und experimenteller Arbeit in Zusammenarbeit mit Institutionen, die mit Kindern und Jugendlichen in der Republik Udmurtien arbeiten. Die vorgeschlagenen Forschungsthemen umfassen die folgenden: „Technologien zur Prävention von Extremismus bei Jugendlichen“, „Technologien zur Sozialisation von Jugendlichen in schwierigen Situationen“. Lebenssituation“, „Technologien zur Einbeziehung der Jugend in die Aktivitäten der Institutionen eines demokratischen Staates und der Zivilgesellschaft“, „Moderne Technologien der historischen und patriotischen Bildung“, „Bildung von Einstellungen eines toleranten Bewusstseins bei der Jugend“ usw.

Personalbesetzung des Bildungsprozesses

Für eine hochwertige Ausbildung von Spezialisten im Bereich der Organisation der Jugendarbeit in Udmurt staatliche Universität Es gibt qualifiziertes Personal. Die Leitung des Masterstudiengangs „Organisation der Jugendarbeit“ wird vom 1994 eingerichteten Fachbereich Geschichte und Politikwissenschaft betreut. Der Grad der Abteilung beträgt 76%. Hochqualifizierte Lehrer aus anderen Abteilungen der UdSU und Praktiker (Leiter und führende Spezialisten des Ministeriums für Jugendangelegenheiten, der Abteilung für Jugendangelegenheiten von Ischewsk, des Republikanischen Zentrums „Junge Familie“, des Instituts für patriotische Erziehung der Bürger „Patriot der Vaterland usw.).

Die Lehrer der Abteilung führen aktive Forschung und praktische Aktivitäten durch, deren Ergebnisse im Bildungsprozess verwendet werden. Sterkhova S.A. - Mitglied der Arbeitsgruppe zur Bildung der Jugendregierung der UR, Firuleva L.D. - Mitglied der Jury des Allrussischen Wettbewerbs für berufliche Fähigkeiten im Bereich GMP, Merzlyakova G.V., Danshina S.A. - Arbeiten im Rahmen von Stipendien für die bürgerliche und patriotische Erziehung der Jugend, Korolev S.V. - Koordinator des allrussischen patriotischen Anti-Alkohol-Projekts "Common Cause" in der UR im Jahr 2014. nahm als Experte am Finale des republikanischen Wettbewerbs für soziale Projekte "Ich bin ein Bürger Russlands" teil, Chernysheva I.V. - Bereich der wissenschaftlichen Interessen - soziodemografische Probleme der Jugend der Udmurtischen Republik, Mitglied der Jury des Wettbewerbs für soziale Werbung usw.

Bis heute sind mehrere Monographien und Lehrmittel zu verschiedenen Aspekten der Jugendpolitik erschienen: Danshina S.A., Merzlyakova G.V. - Monographie „Bildung von Staatsbürgerschaft und Patriotismus (aus der Erfahrung der Udmurtischen Republik)“, Danshina S.A. - pädagogisches und methodologisches Handbuch „Jugend im gesellschaftspolitischen Leben der Gesellschaft“; Lapina E.A. - Monographien „Entwicklung des Personalsystems der staatlichen Jugendpolitik in der Udmurtischen Republik“, „Erfahrung bei der Umsetzung der staatlichen Jugendpolitik in der Udmurtischen Republik in den 1990er - frühen 2000er Jahren. (Personalaspekt); Michaleva E.I. - Lehrmittel „Ethnische Jugenderziehung im multikulturellen Raum“, „Interethnische Kommunikation unter Jugendlichen“; Sterkhova S.A., Firulev L.D. - Lehrmittel „Politische Jugendbewegung in Russland: Geschichte und Moderne“; Chernysheva I.V., - pädagogisches und methodisches Handbuch 2Soziale Werbung "; Koroljow S.V. - Lehrmittel "Junge Familie - Gegenstand der Jugendpolitik".

Lehrende des Fachbereichs bilden sich regelmäßig weiter, sowohl im Profil der studentischen Ausbildung als auch im Bereich allgemeiner pädagogischer Kompetenzen.

Unterrichtliche und logistische Unterstützung des Bildungsprozesses

Bis heute, das Institut soziale Kommunikation Es gibt 2 eigene Computerklassen und 6 Klassenzimmer (zwei davon sind in Reihe - für 60 und 80 Personen), ausgestattet mit der notwendigen modernen Multimedia-Ausrüstung, Computerbüroausrüstung. Bei Bedarf wird die Ausstattung modernisiert und ergänzt.

Das Hauptbildungsprogramm in Richtung „Organisation der Jugendarbeit“ wird derzeit mit Basis- und Zusatzliteratur versorgt.

Arten der beruflichen Tätigkeit

Der Master in der Ausbildungsrichtung 39.04.03 "Organisation der Jugendarbeit" bereitet auf folgende Arten von beruflichen Tätigkeiten vor:

  • Forschung;
  • organisatorisch und betriebswirtschaftlich;
  • Produktion und sozio-technologische;
  • soziales Design;
  • Organisationsmasse;
  • pädagogisch.

Beschäftigung

Die Absolventinnen und Absolventen arbeiten in kommunalen, staatlichen, nichtstaatlichen Organisationen und Einrichtungen, die die Aufgaben der Landesjugendpolitik umsetzen, und arbeiten mit Jugend-, Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen, Organisationen, Institutionen und Unternehmen zusammen, in denen junge Menschen studieren und arbeiten.

Kontakte:

Telefon: (3412) 916–210, 916–033
Fax: (3412) 916–211
Adresse: 426034, Ischewsk, st. Universitetskaya, 1, Gebäude 4, Raum 517

Genehmigt

im Auftrag des Kultusministeriums

und Wissenschaft Russische Föderation

LANDESBILDUNGSSTANDARD DER HOCHSCHULBILDUNG

HOCHSCHULE MASTER - AUSBILDUNGSRICHTUNG

39.04.03 ORGANISATION DER ARBEIT MIT JUGENDLICHEN

I. GELTUNGSBEREICH

Dieser Landesbildungsstandard höhere Bildung ist eine Reihe von Anforderungen, die für die Durchführung der wichtigsten beruflichen Bildungsprogramme der Hochschulbildung obligatorisch sind - Masterstudiengänge im Studienbereich 39.04.03 Organisation der Jugendarbeit (im Folgenden jeweils - Masterstudiengang, Studienbereich).

II. VERWENDETE ABKÜRZUNGEN

In diesem Landesbildungsstandard werden folgende Abkürzungen verwendet:

OK - allgemeine kulturelle Kompetenzen;

OPK - allgemein berufliche Kompetenzen;

PC - berufliche Kompetenzen;

FSES VO - Landesbildungsstandard der Hochschulbildung;

Netzwerkform - eine Netzwerkform für die Durchführung von Bildungsprogrammen.

III. CHARAKTERISTIK DER RICHTUNG DER ZUBEREITUNG

3.1. Die Erlangung einer Ausbildung im Rahmen des Masterstudiengangs ist nur in einer Bildungsorganisation der Hochschulbildung und einer wissenschaftlichen Organisation (im Folgenden als Organisation bezeichnet) zulässig.

3.2. Die Ausbildung im Rahmen des Masterstudiums in der Organisation erfolgt in Vollzeit-, Teilzeit- oder Teilzeitausbildungsformen.

Der Umfang des Masterstudiums beträgt unabhängig von der Studienform 120 Credit Units (im Folgenden – CU). Bildungstechnologien, die Durchführung des Masterstudiums über die Verbundform, die Durchführung des Masterstudiums nach individuellem Curriculum, inkl. beschleunigtem Lernen.

3.3. Die Bezeichnung für die Erlangung einer Ausbildung im Rahmen des Masterstudiengangs:

Die Vollzeitausbildung einschließlich der nach Bestehen des staatlichen Abschlusszeugnisses gewährten Ferien beträgt unabhängig von den verwendeten Bildungstechnologien 2 Jahre. Das Volumen des in einem Studienjahr durchgeführten Vollzeit-Masterstudiengangs beträgt 60 CU;

bei berufsbegleitenden oder außeruniversitären Studienformen, unabhängig von den eingesetzten Bildungstechnologien, um mindestens 3 Monate und höchstens sechs Monate gegenüber der Dauer des Vollzeitstudiums verlängert;

beim Studium nach einem individuellen Curriculum, unabhängig von der Bildungsform, höchstens die für die entsprechende Bildungsform festgelegte Bildungszeit. Beim Studium nach einem individuellen Studienplan können Menschen mit Behinderungen auf ihren Antrag um höchstens sechs Monate gegenüber der für die entsprechende Ausbildungsform festgesetzten Frist verlängert werden. Der Umfang des Masterstudiums für ein Studienjahr beim Studium nach individuellem Studienplan darf unabhängig von der Studienform 75 CU nicht überschreiten.

Die konkrete Ausbildungsdauer und der Umfang des in einem Studienjahr durchgeführten Masterstudiums, in berufsbegleitenden oder berufsbegleitenden Studienformen sowie nach individuellem Curriculum werden von der Organisation innerhalb der Fristen selbstständig festgelegt durch diesen Absatz festgelegt.

3.4. Bei der Durchführung des Masterprogramms hat die Organisation das Recht, E-Learning- und Fernlerntechnologien einzusetzen.

Beim Unterrichten von Menschen mit Behinderungen sollten E-Learning- und Fernunterrichtstechnologien die Möglichkeit bieten, Informationen in für sie zugänglicher Form zu empfangen und zu übermitteln.

3.5. Die Durchführung des Masterstudiums ist über das Verbundformular möglich.

3.6. Bildungsaktivitäten im Rahmen des Masterprogramms wird in der Staatssprache der Russischen Föderation durchgeführt, sofern nicht anders durch das lokale Regulierungsgesetz der Organisation festgelegt.

IV. MERKMALE DER BERUFLICHEN TÄTIGKEIT

ABSOLVENTEN, DIE DAS MASTERPROGRAMM BEHERRSCHEN

4.1. Das berufliche Tätigkeitsfeld von Absolventinnen und Absolventen, die den Masterstudiengang gemeistert haben, umfasst:

Lösung komplexer Aufgaben zur Umsetzung der Jugendpolitik in den Bereichen Arbeit, Recht, Politik, Wissenschaft und Bildung, Kultur und Sport, Kommunikation, Gesundheitswesen;

Interaktion mit staatlichen und öffentlichen Einrichtungen, öffentlichen Jugend- und Kinderverbänden, mit Arbeitgebern.

4.2. Gegenstand der beruflichen Tätigkeit der Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiums sind:

Soziokulturelle Prozesse im Jugendumfeld, Eigenschaften und Bedingungen der Jugend, ihre Manifestationen in verschiedenen Bereichen des sozialen Handelns und der Interaktion auf der Ebene eines Individuums, einer Gruppe, einer Gemeinschaft sowie Wege und Formen der Beeinflussung der Jugend, verschiedene Aspekte ihrer Entwicklung .

4.3. Arten von beruflichen Tätigkeiten, auf die sich Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiums vorbereiten:

Forschung;

soziodiagnostisch;

Entwurf;

organisatorisch und betriebswirtschaftlich;

fachliche Beratung;

pädagogisch.

Bei der Entwicklung und Durchführung eines Masterstudiengangs konzentriert sich eine Organisation auf eine bestimmte Art (Arten) beruflicher Tätigkeit, auf die (auf die) sich ein Master vorbereitet, basierend auf den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes, der Forschung sowie der materiellen und technischen Ressourcen der Organisation.

Das Masterprogramm wird von der Organisation je nach Art der Aktivitäten und Anforderungen an die Ergebnisse der Beherrschung des Bildungsprogramms gebildet:

konzentrierte sich auf die Forschung und (oder) pädagogische Art (en) der beruflichen Tätigkeit als Haupt (Grundlage) (im Folgenden - das akademische Masterprogramm);

konzentrierte sich auf die produktionstechnische, praxisorientierte, angewandte Art (Arten) der beruflichen Tätigkeit als Haupt (Grundlage) (im Folgenden: angewandtes Masterstudium).

4.4. Ein Absolvent, der das Masterstudium gemeistert hat, ist entsprechend der Art(en) der beruflichen Tätigkeit, auf die (auf die) das Masterstudium ausgerichtet ist, bereit, folgende berufliche Aufgaben zu lösen:

Entwicklung und Durchführung von Forschungsprogrammen;

Durchführung von Expertenbewertungen von Forschungsprogrammen und den Ergebnissen ihrer Umsetzung;

Organisation und Durchführung von Komplexen soziologische Forschung in wissenschaftlichen Forschungslabors, in Analysezentren;

Erstellung von Veröffentlichungen;

Präsentation mit Berichten und Berichten auf Seminaren, wissenschaftlichen und praktischen Konferenzen;

Analyse von Informationen und Literatur zum untersuchten Problem;

Besitz von Methoden der Informationsdarstellung;

Anwendung des gesammelten Wissens bei der Vorbereitung und dem Verfassen von Forschungsarbeiten, einschließlich Dissertationen und Dissertationen;

Entwicklung und Teilnahme an sozialen Projekten zur Durchführung von Informationsprogrammen;

Identifikation dringender Jugendprobleme, die organisatorische Lösungsansätze erfordern;

Anwendung diagnostischer Methoden und Praktiken zur Einholung einer professionellen Meinung zu Jugendthemen;

Projektaktivität:

Beteiligung an der Entwicklung von Projekten im Bereich der Jugendpolitik;

Anwendung der erworbenen Kenntnisse zur integrierten Planung und Gestaltung der Jugendarbeit in Jugendgemeinschaften am Wohnort, Studium, Arbeit, Freizeit, vorübergehendem Aufenthalt der Jugend;

Erstellung von Begründungen für Managemententscheidungen zur Förderung von Beschäftigung, Beschäftigung, Jungunternehmertum;

Studium der Erfahrungen internationaler Jugendverbände und Aufbau einer internationalen Jugendzusammenarbeit;

Organisation der Hilfe für junge Menschen, die Schwierigkeiten bei der Integration in die Gesellschaft haben;

Interaktion und Zusammenarbeit mit Verbänden und Organisationen, die die Interessen der Jugend vertreten;

Zusammenarbeit mit Jugendmedien Massenmedien und Jugendausgaben;

Teilnahme an bürgerlich-patriotischer Jugenderziehung;

Prüfung von Unterlagen, Rechtsakten, Projekten im Zusammenhang mit der Organisation der Jugendarbeit;

Teilnahme an Beratungen zur Organisation der Jugendarbeit;

Pädagogische Tätigkeit:

Besitz von Methoden zur Organisation von Bildungsaktivitäten;

Besitz von Methoden, Techniken, Mitteln zur Organisation und Leitung des pädagogischen Prozesses;

Vorträge halten, Unterricht zur Organisation der Jugendarbeit geben;

Anwendung der erworbenen Kenntnisse in Allgemeiner und Sozialpsychologie in der pädagogischen Praxis.

V. ANFORDERUNGEN AN DIE ERGEBNISSE DES MASTERPROGRAMMS

5.1. Als Ergebnis der Bewältigung des Masterstudiums sollen die Absolventinnen und Absolventen allgemeine kulturelle, allgemeine fachliche und berufliche Kompetenzen ausgebildet haben.

5.2. Eine Absolventin oder ein Absolvent des Masterstudiums sollte über folgende allgemeine kulturelle Kompetenzen verfügen:

die Fähigkeit zu abstraktem Denken, Analyse, Synthese (OK-1);

Handlungsbereitschaft in Nicht-Standard-Situationen, soziale und ethische Verantwortung für die getroffenen Entscheidungen (OK-2);

Bereitschaft zur Selbstentfaltung, Selbstverwirklichung, Nutzung des kreativen Potenzials (OK-3).

5.3. Ein Absolvent, der Masterstudiengänge absolviert hat, sollte über folgende allgemeine fachliche Kompetenzen verfügen:

Bereitschaft zur mündlichen und schriftlichen Kommunikation in der Staatssprache der Russischen Föderation und einer Fremdsprache zur Lösung der Probleme der beruflichen Tätigkeit (OPK-1);

Bereitschaft zur Führung eines Teams im Bereich ihrer beruflichen Tätigkeit unter toleranter Wahrnehmung sozialer, ethnischer, konfessioneller und kultureller Unterschiede (GPC-2).

5.4. Ein Absolvent, der das Masterstudium bestanden hat, muss über berufliche Kompetenzen verfügen, die der (den) Art(en) der beruflichen Tätigkeit entsprechen, auf die das Masterstudium ausgerichtet ist:

Forschungstätigkeit:

die Befähigung zur Anwendung wirtschafts-, rechts-, politik-, soziokultureller, soziologischer und psychologischer sowie pädagogischer Theoriekenntnisse in Forschungstätigkeiten (PC-1);

Besitz von Fähigkeiten in der Gestaltung des wissenschaftlichen Forschungsapparates (PC-2);

Besitz der Fähigkeiten zur Planung und Durchführung wissenschaftlicher Forschung zu Jugendthemen (einschließlich wissenschaftlicher Experimente und wissenschaftlicher Modellierung) (PC-3);

Kenntnisse in Statistik u Soziologische Methoden Sammlung sozialer Informationen zu Jugendthemen (PC-4);

Besitz der Fähigkeiten zur Interpretation der Forschungsergebnisse zu Jugendthemen, Erstellung wissenschaftlicher Berichte und Empfehlungen (PC-5);

die Fähigkeit, die Ergebnisse wissenschaftlicher und angewandter Aktivitäten zu Jugendthemen in Übereinstimmung mit russischer und internationaler Sprache zu erstellen und zu präsentieren normative Dokumente und Standards, wissenschaftliche und spezielle Anforderungen für die Präsentation (PC-6);

Fähigkeit, Forschungsprogramme zu Jugendthemen zu entwickeln (PC-7);

die Fähigkeit, sich neues Wissen anzueignen, den eigenen wissenschaftlichen Horizont zu erweitern und zu vertiefen (PC-8);

sozialdiagnostische Tätigkeit:

die Fähigkeit, Sozialdiagnostik in den Bereichen Bildung, Beschäftigung, Beschäftigung, Unternehmertum, politische und soziale Bewegungen, Leben und Freizeit durchzuführen, um Jugendprobleme zu erkennen (PC-9);

die Fähigkeit, gesellschaftlich bedeutsame Initiativen und Trends im Jugendumfeld zu diagnostizieren (PC-10);

die Fähigkeit, den Zustand des Jugendumfelds anhand sozial bedeutsamer Kriterien und Indikatoren zu überwachen (PC-11);

Projektaktivität:

die Fähigkeit, sozialwissenschaftliches Wissen für die Entwicklung jugendpolitischer Programme zu nutzen (PC-12);

Besitz der Methodik des Social Design und der Modellierung (PC-13);

die Fähigkeit zur Entwicklung von Projekten und Programmen im Bereich der Jugendpolitik (PC-14);

die Fähigkeit, soziale Risiken bei der Durchführung von Projekten und Programmen zu Jugendfragen zu bewerten (PC-15);

organisatorische und verwaltungstechnische Tätigkeiten:

die Fähigkeit, wirtschaftliche, rechtliche, politikwissenschaftliche, soziokulturelle, soziologische und psychologische und pädagogische Kenntnisse in Managementtätigkeiten anzuwenden (PC-16);

die Fähigkeit, Ziele zu formulieren und die Arbeit in einem Team und in Jugendgemeinschaften zu planen (PC-17);

Besitz der Fähigkeiten zur Organisation und Koordinierung der Arbeit des Teams und der Jugendgemeinschaften (PC-18);

Besitz der Fähigkeiten, das Team und Mitglieder von Jugendgemeinschaften zu motivieren, die Ziele zu erreichen (PC-19);

Besitz der Fähigkeiten zur Überwachung und Bewertung der Aktivitäten des Teams und der Mitglieder von Jugendgemeinschaften (PC-20);

Besitz der Fähigkeit, Kommunikation zu organisieren und ein günstiges soziopsychologisches Klima in der Mannschaft und den Jugendgemeinschaften zu schaffen (PC-21);

die Fähigkeit, Führungsentscheidungen (auch innovative) im Team und bei den Jugendlichen zu entwickeln und dafür Verantwortung zu tragen (PC-22);

Besitz sozialer Technologien (einschließlich innovativer) bei der Umsetzung von Managementaktivitäten (PC-23);

Besitz der Fähigkeiten, organisatorische Konflikte in der Mannschaft und Jugendgemeinschaften zu lösen (PC-24);

die Fähigkeit, sich an der sozialen und psychologischen Anpassung junger Menschen in einem Team zu beteiligen (PC-25);

Besitz der Fähigkeiten zur Gestaltung von Freizeitaktivitäten von Jugendlichen (PC-26);

die Fähigkeit zur Interaktion mit verschiedenen sozialen Strukturen und Institutionen der Gesellschaft bei der Entwicklung und Umsetzung der Jugendpolitik (PC-27);

Gutachter- und Beratungstätigkeit:

Besitz der Fähigkeiten zur Durchführung von Beratungen zur Organisation der Jugendarbeit (PC-28);

Besitz der Fähigkeiten zur Prüfung von Dokumenten, Projekten, Programmen sowie Aktivitäten und deren Ergebnissen im Bereich der Organisation der Jugendarbeit (PC-29);

Pädagogische Tätigkeit:

die Befähigung zur Anwendung wirtschafts-, rechts-, politik-, soziokultureller, soziologischer und psychologischer sowie pädagogischer Kenntnisse in der Lehre berufsbezogener Disziplinen (PC-30);

Besitz der Fähigkeiten zum Einsatz didaktischer Methoden, Techniken und Werkzeuge in der Unterrichtspraxis (PC-31);

Besitz pädagogischer und sozialpädagogischer Methoden und Techniken, die für die Arbeit mit verschiedenen Kategorien von Jugendlichen notwendig sind (PC-32);

Besitz von Methoden, Techniken und Mitteln zur Organisation und Verwaltung des pädagogischen Prozesses (PC-33).

5.5. Bei der Entwicklung eines Masterstudiums werden alle allgemeinen kulturellen und allgemeinen beruflichen Kompetenzen sowie die beruflichen Kompetenzen, die sich auf jene Arten von beruflichen Tätigkeiten beziehen, auf die das Masterstudium ausgerichtet ist, in den Satz von erforderlichen Ergebnissen für die Bewältigung des Masterstudiums aufgenommen.

5.6. Bei der Entwicklung eines Masterstudiengangs hat eine Organisation das Recht, den Kompetenzsatz der Absolventen zu ergänzen, wobei der Fokus des Masterstudiengangs auf bestimmte Wissensgebiete und (oder) Tätigkeitsarten zu berücksichtigen ist.

5.7. Bei der Entwicklung eines Masterstudiengangs werden die Anforderungen an Lernergebnisse in einzelnen Disziplinen (Modulen), Praxen von der Organisation unter Berücksichtigung der Anforderungen der jeweiligen beispielhaften Grundbildungsprogramme eigenständig festgelegt.

VI. ANFORDERUNGEN AN DEN AUFBAU DES MASTERPROGRAMMS

6.1. umfasst einen obligatorischen Teil (Basis) und einen Teil, der von Teilnehmern an Bildungsbeziehungen gebildet wird (variabel). Damit ist die Möglichkeit der Durchführung von Masterstudiengängen mit unterschiedlichem Ausbildungsschwerpunkt (Profil) innerhalb des gleichen Ausbildungsbereichs (im Folgenden Studienschwerpunkt (Profil) genannt) gewährleistet.

6.2. Das Masterstudium besteht aus folgenden Blöcken:

Block 1 „Fächer (Module)“, der Fächer (Module) umfasst, die sich auf den Basisteil des Studiums beziehen, und Fächer (Module), die sich auf seinen variablen Teil beziehen.

Block 2 „Praktiken, einschließlich Forschungsarbeiten (F&E)“, der sich vollständig auf den variablen Teil des Studiums bezieht.

Block 3 „State Final Attestation“, der sich vollständig auf den grundlegenden Teil des Programms bezieht und mit der Zuweisung von Qualifikationen endet, die in der vom Ministerium für Bildung und Wissenschaft der Russischen Föderation genehmigten Liste der Fachrichtungen und Bereiche der Hochschulbildung aufgeführt sind .

Aufbau des Masterstudiums

Tabelle 1

Aufbau des Masterstudiums

Der Umfang des Masterstudiums in z.u.

Disziplinen (Module)

Basisteil

Variabler Teil

Praktiken, einschließlich Forschungsarbeiten (F&E)

Variabler Teil

Staatliche Abschlusszertifizierung

Basisteil

Umfang des Masterstudiums

6.3. Fächer (Module) mit Bezug zum Basisteil des Masterstudiums sind für die Studierenden verpflichtend zu meistern, unabhängig von der Ausrichtung (Profil) des zu beherrschenden Studiums. Die auf den grundständigen Teil des Masterstudiums bezogenen Fächer (Module) werden in dem durch diesen Landeshochschulstandard festgelegten Rahmen unter Berücksichtigung der einschlägigen (einschlägigen) vorbildlichen (vorbildlichen) Schwerpunkte von der Organisation selbstständig festgelegt. grundlegendes) Bildungs- (Bildungs-) Programm (Programme).

6.4. Auf den variablen Teil des Masterstudiums bezogene Disziplinen (Module), Praktiken (einschließlich Forschung) bestimmen die Ausrichtung (Profil) des Studiums. Eine Reihe von Disziplinen (Modulen) und Praktiken (einschließlich Forschungsarbeiten) im Zusammenhang mit dem variablen Teil von Block 1 „Disziplinen (Module)“ und Block 2 „Praktiken, einschließlich Forschungsarbeiten (RW)“ von akademischen oder angewandten Masterstudiengängen, Organisation bestimmt selbstständig in der durch diesen Landesbildungsstandard festgelegten Höhe. Nachdem der Student die Richtung (das Profil) des Programms gewählt hat, wird eine Reihe relevanter Disziplinen (Module) und Praktiken (einschließlich Forschung) für die Studenten obligatorisch, um sie zu meistern.

6.5. Block 2 „Praktiken, einschließlich Forschungsarbeit (F&E)“ umfasst Ausbildungs- und Produktionspraxis, einschließlich Bachelor-Praxis.

Arten der pädagogischen Praxis:

Praxis für die Erlangung der Grundschule professionelle Fähigkeiten und Fähigkeiten.

Arten von Berufserfahrung:

Praxis im Erwerb von beruflichen Fähigkeiten und Erfahrungen in der beruflichen Tätigkeit;

Möglichkeiten zur Durchführung von Bildungs- und Industriepraktiken:

stationär;

Besuch.

Das Vorpraktikum dient der Erbringung der Abschlussqualifikation und ist verpflichtend.

Bei der Entwicklung von Masterstudiengängen wählt die Organisation die Arten von Praktiken in Abhängigkeit von der (den) Aktivitätsart(en) aus, an der (denen) sich der Masterstudiengang orientiert. Die Organisation ist berechtigt, neben den durch diese Landeshochschulstandards festgelegten Praxisformen im Masterstudiengang weitere Formen der Praxis vorzusehen.

Bildungs- und (oder) Produktionspraxis können in den Strukturabteilungen der Organisation durchgeführt werden.

Für Menschen mit Behinderungen sollten bei der Wahl der Übungsplätze der Gesundheitszustand und die Anforderungen an die Barrierefreiheit berücksichtigt werden.

6.6. Block 3 „Staatliche Abschlussprüfung“ umfasst die Verteidigung der Abschlussqualifikationsarbeit, einschließlich der Vorbereitung auf die Verteidigung und das Verteidigungsverfahren, sowie die Vorbereitung auf das Bestehen und das Bestehen des Staatsexamens (sofern die Organisation das Staatsexamen in das Staatsexamen aufgenommen hat Zertifizierung).

6.7. Bei der Entwicklung eines Masterstudiengangs wird den Studierenden die Möglichkeit geboten, Disziplinen (Module) ihrer Wahl, einschließlich besonderer Bedingungen für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Behinderungen, in Höhe von mindestens 30 Prozent des variablen Anteils des Blocks 1 zu meistern. Disziplinen (Module)".

6.8. Die Stundenzahl für Vorlesungsveranstaltungen im Block 1 „Fächer (Module)“ soll in der Regel nicht mehr als 40 Prozent der Gesamtstundenzahl für die Durchführung dieses Blocks betragen.

VII. ANFORDERUNGEN AN IMPLEMENTIERUNGSBEDINGUNGEN

MASTERPROGRAMME

7.1. Systemweite Anforderungen an die Durchführung des Masterstudiums.

7.1.1. Die Organisation muss über eine materielle und technische Basis verfügen, die den geltenden Brandschutzvorschriften und -vorschriften entspricht und die Durchführung aller Arten von disziplinärer und interdisziplinärer Ausbildung, praktischer und Forschungsarbeit von Studenten gewährleistet, die im Lehrplan vorgesehen sind.

7.1.2. Jedem Studierenden muss während der gesamten Studienzeit ein individueller uneingeschränkter Zugang zu einem oder mehreren elektronischen Bibliothekssystemen (Elektronischen Bibliotheken) und zur elektronischen Informations- und Bildungsumgebung der Organisation gewährt werden. Elektronisches Bibliothekssystem ( E-Bibliothek) und die elektronische Informations- und Bildungsumgebung sollten den Schülern den Zugriff auf das Informations- und Telekommunikationsnetz „Internet“ (im Folgenden als „Internet“-Netz bezeichnet) ermöglichen, und zwar von jedem Punkt aus, der auf dem Hoheitsgebiet von der Organisation und außerhalb.

Die elektronische Informations- und Bildungsumgebung der Organisation sollte Folgendes bieten:

Zugang zu Lehrplänen, Arbeitsprogrammen von Disziplinen (Modulen), Praktiken, zu Veröffentlichungen von elektronischen Bibliothekssystemen und elektronischen Bildungsressourcen, die in Arbeitsprogrammen angegeben sind;

Fixierung bewegen Bildungsprozess, die Ergebnisse der Zwischenzertifizierung und die Ergebnisse der Bewältigung des Hauptausbildungsprogramms;

Durchführung aller Arten von Unterricht, Verfahren zur Bewertung von Lernergebnissen, deren Umsetzung für die Verwendung von E-Learning- und Fernunterrichtstechnologien vorgesehen ist;

die Erstellung eines elektronischen Portfolios des Schülers, einschließlich der Aufbewahrung der Arbeit des Schülers, Überprüfungen und Bewertungen dieser Arbeiten durch alle Teilnehmer des Bildungsprozesses;

Interaktion zwischen Teilnehmern am Bildungsprozess, einschließlich synchroner und (oder) asynchroner Interaktion über das Internet.

Das Funktionieren der elektronischen Informations- und Bildungsumgebung wird durch geeignete Mittel der Informations- und Kommunikationstechnologien und die Qualifikation der sie nutzenden und betreuenden Mitarbeiter sichergestellt. Das Funktionieren der elektronischen Informations- und Bildungsumgebung muss den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation entsprechen.

7.1.3. Im Falle der Durchführung des Masterstudiengangs in der Netzwerkform müssen die Anforderungen für die Durchführung des Masterstudiengangs durch eine Reihe von Ressourcen für materielle, technische und pädagogische Unterstützung bereitgestellt werden, die von Organisationen bereitgestellt werden, die an der Durchführung des Masterstudiengangs teilnehmen in der Netzwerkform.

7.1.4. Bei der Durchführung des Masterstudiengangs an Fachbereichen oder anderen nach dem festgelegten Verfahren geschaffenen Struktureinheiten der Organisation in anderen Organisationen müssen die Voraussetzungen für die Durchführung des Masterstudiengangs durch eine Kombination von Ressourcen dieser Organisationen bereitgestellt werden .

7.1.5. Die Qualifikation der leitenden und wissenschaftlichen und pädagogischen Mitarbeiter der Organisation muss den im Einheitlichen Qualifikationsverzeichnis für die Positionen von Führungskräften, Fachkräften und Angestellten, Abschnitt „Qualifikationsmerkmale der Positionen von Führungskräften und Spezialisten der höheren Fach- und Berufsebene“ festgelegten Qualifikationsmerkmalen entsprechen Zusätzlich Berufsausbildung", genehmigt durch Anordnung des Ministeriums für Gesundheit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation vom 11. Januar 2011 N 1n (registriert vom Justizministerium der Russischen Föderation am 23. März 2011, Registrierung N 20237) und Berufsstandards ( wenn überhaupt).

7.1.6. Der Anteil der hauptberuflichen wissenschaftlichen und pädagogischen Mitarbeiter (in auf ganzzahlige Werte reduzierten Sätzen) muss mindestens 60 Prozent der Gesamtzahl der wissenschaftlichen und pädagogischen Mitarbeiter der Organisation betragen.

7.1.7. Die durchschnittliche jährliche Zahl der Veröffentlichungen von wissenschaftlichen und pädagogischen Beschäftigten der Organisation für den Zeitraum der Durchführung des Masterstudiums pro 100 wissenschaftlichen und pädagogischen Beschäftigten (bezogen auf ganzzahlige Werte) soll mindestens 2 in im Web indexierten Zeitschriften betragen of Science oder Scopus-Datenbanken und nicht weniger als 20 in Zeitschriften, die im Russian Science Citation Index indexiert sind.

7.2. Anforderungen an die personellen Rahmenbedingungen für die Durchführung des Masterstudiums.

7.2.1. Die Durchführung des Masterstudiums erfolgt durch die Leitung und die wissenschaftlichen und pädagogischen Mitarbeiter des Vereins sowie durch zivilrechtliche Vertragspartner an der Durchführung des Masterstudiums.

7.2.2. Der Anteil der wissenschaftlich und pädagogisch Tätigen (bezogen auf ganzzahlige Werte) mit einer dem Profil der zu lehrenden Disziplin (Modul) entsprechenden Ausbildung an der Gesamtzahl der wissenschaftlich und pädagogisch Tätigen, die das Masterstudium durchführen, soll mindestens 70 betragen Prozent.

7.2.3. Der Anteil der wissenschaftlichen und pädagogischen Beschäftigten (bezogen auf auf ganzzahlige Werte reduzierte Sätze), die über Grad(einschließlich eines im Ausland verliehenen und in der Russischen Föderation anerkannten akademischen Grades) und (oder) akademischer Titel (einschließlich eines im Ausland erworbenen und in der Russischen Föderation anerkannten akademischen Titels) an der Gesamtzahl der wissenschaftlichen und pädagogischen Mitarbeiter, die den Masterstudiengang durchführen, müssen Sei mindestens:

70 Prozent für ein akademisches Masterstudium;

50 Prozent für das angewandte Masterstudium.

7.2.4. Der Anteil der wissenschaftlich und pädagogisch Tätigen (bezogen auf ganzzahlige Sätze) an der Zahl der Führungskräfte und Beschäftigten von Organisationen, deren Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Schwerpunkt (Profil) des laufenden Masterstudiums steht (mit Berufserfahrung in diesem Berufsfeld mindestens 3 Jahre) an der Gesamtzahl der Mitarbeiter, die das Masterprogramm durchführen, muss mindestens betragen:

10 Prozent für ein akademisches Masterstudium;

12 Prozent für den angewandten Masterstudiengang.

7.2.5. Die allgemeine Verwaltung der wissenschaftlichen Inhalte des Masterstudiengangs einer bestimmten Richtung (Profil) sollte von einem wissenschaftlichen und pädagogischen Vollzeitmitarbeiter der Organisation durchgeführt werden, der über einen Abschluss verfügt (einschließlich eines im Ausland verliehenen und in der Russischen Föderation anerkannten Abschlusses). , Durchführung unabhängiger (kreativer) Forschungsprojekte (Beteiligung an der Durchführung solcher Projekte) im Studienbereich, jährliche Veröffentlichungen auf der Grundlage der Ergebnisse der angegebenen (kreativen) Forschungsaktivitäten in führenden inländischen und (oder) ausländischen peer-reviewed wissenschaftliche Zeitschriften und Veröffentlichungen sowie die Durchführung einer jährlichen Approbation der Ergebnisse der angegebenen Forschungs(kreativ)tätigkeiten auf nationalen und internationalen Konferenzen.

7.3. Anforderungen an die sachliche, fachliche und didaktische und methodische Unterstützung von Masterstudiengängen.

7.3.1. Besondere Räumlichkeiten sollten Unterrichtsräume für die Durchführung von Vorlesungen, Seminaren, Kursgestaltung (Aufführung Semesterarbeiten), Gruppen- und Einzelberatungen, Stromkontrolle und Zwischenzertifizierung, sowie Räumlichkeiten für unabhängige Arbeit und Einrichtungen für die Lagerung und vorbeugende Wartung von Bildungsgeräten. Spezielle Räume sollten mit speziellen Möbeln ausgestattet sein und technische Mittel Lehren, Präsentieren dienen Bildungsinformationen Großes Publikum.

Für die Durchführung von Vorlesungen werden Demonstrationsgerätesätze sowie Lehr- und Anschauungshilfen angeboten, die thematische Illustrationen entsprechend den beispielhaften Programmen der Disziplinen (Module), Arbeitscurricula der Disziplinen (Module) liefern.

Die Liste der für die Durchführung des Masterstudiums notwendigen materiellen und technischen Hilfsmittel umfasst Labore, die mit Laborgeräten ausgestattet sind, je nach Grad ihrer Komplexität. In beispielhaften Grundbildungsprogrammen werden konkrete Anforderungen an die materielle und fachliche sowie die pädagogisch-methodische Unterstützung ermittelt.

Räumlichkeiten für die unabhängige Arbeit von Studenten sollten mit Computern ausgestattet sein, die eine Verbindung zum Internet herstellen und Zugang zu den elektronischen Informationen und der Bildungsumgebung der Organisation bieten können.

Bei der Verwendung von E-Learning- und Fernunterrichtstechnologien ist es zulässig, speziell ausgestattete Räume durch ihre virtuellen Gegenstücke zu ersetzen, sodass die Schüler die Fähigkeiten und Fertigkeiten beherrschen können, die für berufliche Aktivitäten erforderlich sind.

Bei Nichtbenutzung des elektronischen Bibliothekssystems (Elektronische Bibliothek) in der Organisation ist der Bibliotheksfonds mit gedruckten Veröffentlichungen im Umfang von mindestens 50 Exemplaren jeder der in den Arbeitsprogrammen aufgeführten Veröffentlichungen der Hauptliteratur aufzufüllen Fächer (Module), Praktika und mindestens 25 Exemplare zusätzlicher Literatur je 100 Studierende.

7.3.2. Die Organisation muss mit den erforderlichen Lizenzen ausgestattet werden Software(die Zusammensetzung wird in den Arbeitsprogrammen der Disziplinen (Module) festgelegt und unterliegt einer jährlichen Aktualisierung).

7.3.3. Das elektronische Bibliothekssystem (Elektronische Bibliothek) und die elektronische Informations- und Bildungsumgebung müssen mindestens 25 Prozent der Studierenden des Masterstudiengangs gleichzeitig zugänglich sein.

7.3.4. Den Studierenden soll auch bei der Nutzung von E-Learning, Fernlerntechnologien der Zugang (Remote Access) zu modernen Fachdatenbanken und Informationsreferenzsystemen ermöglicht werden, deren Zusammensetzung in den Arbeitsprogrammen der Disziplinen (Module) und festgelegt wird unterliegt einer jährlichen Aktualisierung.

7.3.5. Studierenden aus dem Kreis der Menschen mit Behinderungen sollen gedruckte und (oder) elektronische Bildungsressourcen in an ihre Behinderungen angepasster Form zur Verfügung gestellt werden.

7.4. Anforderungen an die finanziellen Voraussetzungen für die Durchführung von Masterstudiengängen.

7.4.1. Die finanzielle Unterstützung für die Durchführung des Masterstudiengangs sollte in einer Höhe erfolgen, die nicht unter den vom Ministerium für Bildung und Wissenschaft der Russischen Föderation festgelegten grundlegenden Standardkosten für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen im Bildungsbereich für ein bestimmtes Niveau liegt Bildung und Ausbildungsrichtung unter Berücksichtigung von Anpassungsfaktoren, die die Besonderheiten von Bildungsprogrammen gemäß der Methode zur Bestimmung der Regulierungskosten für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen für die Durchführung staatlich anerkannter Bildungsprogramme der Hochschulbildung in Fachgebieten berücksichtigen und Ausbildungsbereiche, genehmigt durch Anordnung des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft der Russischen Föderation vom 2. August 2013 N 638 (registriert vom Justizministerium der Russischen Föderation am 16. September 2013, Registrierung N 29967).

46 Datensätze gefunden

Golyakov Alexej Alexandrowitsch. Das Problem der Jugendtoleranz im soziokulturellen Raum

Golyakov A. A.

Das Problem der Jugendtoleranz im soziokulturellen Raum: Abschluss Qualifizierungsarbeit (WQR) des Masters in der Studienrichtung 39.04.03 - Organisation der Jugendarbeit, Schwerpunkt (Profil) "Staatliche Jugendpolitik" / A. A. Golyakov; Hände A. W. Posdnjakow. – Adler: [geb. und.], 2019. - 75 S.

Kim Swetlana Wiktorowna Merkmale der Herausbildung von Lebensstrategien junger Männer als soziale Subjekte in der modernen russischen Gesellschaft

Merkmale der Gestaltung von Lebensstrategien junger Männer als soziale Subjekte in der modernen russischen Gesellschaft: Abschlussarbeit (WQR) eines Masters im Studienbereich 39.04.03 Organisation der Jugendarbeit / S.V. Kim; Hände AUF DER. Frolova. - Adler: [geb. und.], 2019. - 98 S.

Zhebenev Dmitry Leonidovich. Das Problem der Beziehungen in einer modernen jungen Familie

Zhebenev D. L.

Die Beziehungsproblematik einer modernen jungen Familie: Abschlussqualifikationsarbeit (WQR) eines Masters in der Studienrichtung 39.04.03 Organisation der Jugendarbeit, Schwerpunkt (Profil) „Staatliche Jugendpolitik“ / D. L. Zhebenev; Hände L. Yu.Larina. - Adler: [geb. und.], 2019. - 84p.

Verizhnikova Maria Olegowna Jugendbewegung in Russland: Geschichte, Moderne, Perspektiven

Verizhnikova M. O.

Jugendbewegung in Russland: Geschichte, Moderne, Perspektiven: Abschlussqualifikationsarbeit (WQR) des Meisters in Richtung Vorbereitung 39.04.03 - Organisation der Jugendarbeit, Schwerpunkt (Profil) "Staatliche Jugendpolitik" / M. O. Verizhnikova; Hände A. W. Posdnjakow. – Adler: [geb. und.], 2019. - 75 S.

Polyakova Victoria Guramovna Körperkultur und Sport im System der Sozialisationsfaktoren der modernen Jugend

Polyakova V. G.

Sportunterricht und Sport im System der Sozialisationsfaktoren der modernen Jugend: Abschlussqualifikationsarbeit (WQR) des Meisters in Richtung Vorbereitung 39.04.03 - Organisation der Jugendarbeit, Schwerpunkt (Profil) "Staatliche Jugendpolitik" / V. G. Polyakova; Hände N. A. Frolova. – Adler: [geb. und.], 2019. - 103 S.

Shirokova Tatyana Andreevna Körperliche und geistige Entwicklung der jungen Generation als eine der Prioritäten von Jugendorganisationen

Shirokova T.A.

Körperliche und geistige Entwicklung des Nachwuchses als einer der vorrangigen Tätigkeitsbereiche von Jugendverbänden: Abschlussqualifikationsarbeit (WQR) des Meisters in Richtung Ausbildung 39.04.03 Organisation der Jugendarbeit, Schwerpunkt (Profil) „Landesjugend Politik" / T.A. Schirokow; Hände VV Tschernyschenko. - Adler: [b.i.], 2019. - 98 S.

Korjakina Viktoria Wiktorowna Der Einfluss von Geschlechterdarstellungen und Stereotypen auf die Herausbildung von Familienwerten der modernen russischen Jugend

Korjakina V.V.

Der Einfluss von Geschlechtervorstellungen und Stereotypen auf die Herausbildung familiärer Werte der modernen russischen Jugend: Masterabschlussarbeit (FQR) in der Studienrichtung 39.04.03 – Organisation der Jugendarbeit, Schwerpunkt (Profil) „Staatliche Jugendpolitik " / V.V. Korjakin; Hände N. A. Frolova. – Adler: [geb. und.], 2019. - 86 S.

Bajanowa Polina Sergejewna Neue Jugendsubkulturen im soziokulturellen Raum des modernen Russland

Bayanowa P.S.

Neue Jugendsubkulturen im soziokulturellen Raum modernen Russland: Abschlussqualifikationsarbeit (WQR) des Masters in der Studienrichtung 39.04.03 Organisation der Jugendarbeit, Schwerpunkt (Profil) „Staatliche Jugendpolitik“ / P.S. Bayanowa; Hände AUF DER. Frolova. - Adler: [geb. und.], 2019. - 87 S.

Beschreibung

Das Masterprogramm sieht die Ausbildung hochqualifizierter Spezialisten vor, die in der Lage sind, berufliche Probleme zu lösen, an analytischen Arbeiten teilzunehmen, sich an organisatorischen, verwaltungstechnischen und prognostischen Aktivitäten zu beteiligen, junge Menschen und Jugendprojekte mit Informationen zu unterstützen und mit Staat und Öffentlichkeit zu interagieren Strukturen, die die Interessen der Jugend vertreten, Freizeitaktivitäten organisieren und Sport- und Freizeitarbeit betreiben, sowohl im Bildungsumfeld als auch in den Kommunal- und Landesregierungen. Darüber hinaus ermöglicht die erfolgreiche Bewältigung des pädagogischen Masterprogramms die Weiterbildung in der Graduiertenschule und die Ausübung von Forschungstätigkeiten. Die Besonderheit des Studiums in der Magistratur in diesem Fachgebiet besteht darin, dass die Lehrer ein spezialisiertes Ausbildungsprinzip anwenden, was bedeutet, dass die Studenten vertiefte Kenntnisse in speziellen Disziplinen erhalten. Darüber hinaus orientieren Lehrer Schüler aktiv wissenschaftliche Tätigkeit, Entwicklung der Analyse- und Forschungsfähigkeiten der Studenten, Ausbildung Forschungsprojekte und Teilnahme an Konferenzen und Seminaren auf verschiedenen Ebenen.

Wen arbeiten

Der Master mit dem Diplom „Organisation der Jugendarbeit“ vereint die Qualitäten eines Lehrers, Leiters, Sozialarbeiters, Managers, Beamten und Psychologen. Die junge Fachkraft ist bereit für eine berufliche Tätigkeit im Bereich der Jugendpolitik Mögliche Einsatzorte für sie können sein: Bildungseinrichtungen, öffentliche Jugendwerke, Organisationen und Verbände, Einrichtungen der Wissenschaft, des Sports und der Kultur, der Medien, Gremien Regierung kontrolliert(im Bereich Jugendpolitik), Unternehmensstrukturen, Sozialdienststellen, Arbeits- und Berufsberatungszentren, Institute für wissenschaftliche Forschung zur Jugendpolitik usw. Masterabsolventinnen und -absolventen dieser Fachrichtung können sich für folgende Positionen bewerben: Lehrer-Organisator, Spezialist in der Jugendsozialarbeit, Fachberaterin, Leiterin der Jugendabteilung, Kuratorin der Jugendgruppe, Forscherin. Darüber hinaus erhalten sie das Recht, ihr Studium in der Graduiertenschule fortzusetzen.

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    Vielen Dank für die sehr nützlichen Informationen in dem Artikel. Alles ist sehr klar. Es scheint, als ob viel Arbeit geleistet wurde, um den Betrieb des eBay-Shops zu analysieren.

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        In Ihren Artikeln ist Ihre persönliche Einstellung und Auseinandersetzung mit dem Thema wertvoll. Sie verlassen diesen Blog nicht, ich schaue oft hierher. Wir sollten viele sein. Maile mir Kürzlich erhielt ich per E-Mail ein Angebot, dass sie mir beibringen würden, wie man bei Amazon und eBay handelt. Und ich erinnerte mich an Ihre ausführlichen Artikel über diese Auktionen. Bereich Ich habe alles noch einmal gelesen und bin zu dem Schluss gekommen, dass die Kurse ein Betrug sind. Bei eBay habe ich noch nichts gekauft. Ich komme nicht aus Russland, sondern aus Kasachstan (Almaty). Aber wir müssen auch nicht extra ausgeben. Ich wünsche Ihnen viel Glück und passen Sie in asiatischen Ländern auf sich auf.

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